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Wasserpfeife auf einem Tisch in einer Bar (Symbolfoto)

Shisha-Bar: das Verfahren, das über Ihr Konzept entscheidet

Seit dem 1. November 2019 ist Wasserpfeife in Gasträumen verboten, auch mit tabakfreien Produkten. Wer eine Shisha-Bar plant, plant deshalb zuerst die Freifläche.

Symbolfoto: Awesome Sauce Creative / Unsplash

Die Rechtslage, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben

Mit dem Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetz gilt seit 1. November 2019 in den Räumen der Gastronomie ein generelles Rauchverbot. Es erfasst ausdrücklich auch Wasserpfeifen, und zwar auch dann, wenn tabakfreie Produkte wie Dampfsteine verwendet werden. Der Verfassungsgerichtshof hat Anträge von Shisha-Bar-Betreibern auf eine Ausnahme abgewiesen.

Nicht erfasst sind Freiflächen: Gastgarten, Terrasse, Innenhof. Das ist der Grund, warum ein Shisha-Konzept in Österreich am Standort entschieden wird und nicht an der Einrichtung. Ein Lokal ohne nutzbare Freifläche ist für dieses Konzept in der Regel der falsche Standort. Das sagen wir Ihnen lieber vor der Unterschrift als danach.

Was die Freifläche zur Betriebsanlage macht

Sobald die Freifläche der regelmäßigen Gewerbeausübung dient, ist sie Teil der Betriebsanlage. Damit rücken drei Punkte in den Mittelpunkt des Verfahrens:

  • Gästelärm im Freien. Er wird gegenüber der Nachbarschaft strenger beurteilt als im Innenraum, weil keine Gebäudehülle dazwischen liegt.
  • Betriebszeiten. Die Zeiten der Freifläche stehen im Bescheid und sind der häufigste Streitpunkt in der Verhandlung.
  • Geruch. Kohle- und Aromageruch ist eine Belästigung im Sinn des § 74 Abs. 2 GewO und wird als solche geprüft.

Kohlenmonoxid und Lüftung

Auch wenn im Innenraum nicht geraucht wird, bleibt Kohle ein Thema: Wo Naturkohle angezündet oder abgebrannt wird, meist in einem eigenen Kohlebereich, entsteht Kohlenmonoxid. Ein solcher Bereich braucht eine eigene Betrachtung: mechanische Absaugung, ausreichender Luftwechsel, CO-Warneinrichtung, und die Situierung der Fortluftstelle mit Abstand zu Nachbaröffnungen.

Für die Lüftungsanlage verlangt die Behörde dieselben Angaben wie in der Gastronomie: Lüftungsbeschreibung, Lüftungsbilanz, Volumenstrom, Luftgeschwindigkeit, Kanaldurchmesser, Schallemissionen der Ventilatoren mit Entfernungsangabe und die Lage von Ansaug- und Fortluftstellen im Plan.

Jugendschutz und Betriebsführung

Seit 1. Jänner 2019 gilt österreichweit ein Verkaufsverbot von Tabak- und verwandten Erzeugnissen an Personen unter 18 Jahren, Wasserpfeifen ausdrücklich eingeschlossen. Das ist keine Frage der Betriebsanlagengenehmigung, sondern der Betriebsführung; es gehört aber in dasselbe Gespräch, weil Kontrollen beides zugleich prüfen.

Was wir für Sie einreichen

Grundriss, Schnitte und Ansichten mit Raumwidmungen und Fluchtwegen, den Lageplan mit den Abständen zu den nächstgelegenen Nachbarn, den Lüftungsplan samt Fortluftführung, die Betriebsbeschreibung mit Betriebszeiten und Gästezahl im Innenraum und auf der Freifläche, das Maschinen- und Geräteverzeichnis, die Emissionserklärung und das Abfallwirtschaftskonzept.

Quelle für die behördlichen Anforderungen: Magistratsabteilung 36, Informationsblätter „Genehmigungspflicht für Betriebsanlagen“ und „Einreichunterlagen für Betriebsanlagen“, Stand 07/2025. Rechtsgrundlagen: §§ 74, 353, 359b GewO 1994.

So läuft es bei uns ab.

Planung

Wir messen auf und zeichnen

Bestandsaufnahme vor Ort, Einreichplan mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten, Lüftungsplan, Betriebsbeschreibung, Maschinen- und Geräteverzeichnis, Abfallwirtschaftskonzept.

Genehmigung

Wir führen den Akt

Einreichung beim zuständigen Betriebsanlagenzentrum, Abstimmung mit den Amtssachverständigen der MA 36, Verhandlung, Auflagen, Nachreichungen, bis der Bescheid da ist.

Sicherheit

Sie betreiben rechtssicher

Wer ohne Genehmigung errichtet oder betreibt, begeht eine Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs. 1 Z 2 und 3 GewO. Mit Bescheid ist der Betriebsumfang schriftlich abgesichert, und die Genehmigung hängt am Objekt, nicht an Ihrer Person.

Häufige Fragen aus dieser Branche

Darf ich im Innenraum wirklich gar keine Shisha anbieten?

In den Räumen der Gastronomie gilt seit 1. November 2019 ein generelles Rauchverbot, das auch Wasserpfeifen erfasst, einschließlich tabakfreier Produkte. Der Konsum ist auf Freiflächen möglich. Eine Ausnahmeregelung für Shisha-Bars besteht nicht.

Zählt mein überdachter Innenhof als Freifläche?

Das hängt davon ab, wie weit der Bereich umschlossen ist. Je vollständiger Dach und Wände, desto eher handelt es sich um einen Raum im Sinn des Gesetzes. Das ist eine Beurteilung des Einzelfalls und sollte vor dem Ausbau mit der Behörde abgestimmt werden. Sonst bauen Sie eine Konstruktion, die Sie danach wieder öffnen müssen.

Brauche ich eine CO-Warnanlage?

Wo Kohle angezündet oder abgebrannt wird, ist Kohlenmonoxid ein realer Gefahrenpunkt für Personal und Gäste. Ob und in welcher Ausführung eine Warneinrichtung vorgeschrieben wird, entscheidet die Behörde im Verfahren auf Basis Ihres Projekts. Wir planen den Kohlebereich so, dass er beurteilbar ist.

Ich habe eine bestehende Shisha-Bar übernommen. Was gilt für mich?

Der bestehende Bescheid bleibt im genehmigten Umfang aufrecht, weil die Genehmigung am Objekt hängt. Prüfen Sie über eine Akteneinsicht, was tatsächlich bewilligt ist, insbesondere Betriebszeiten der Freifläche und Gästezahl. Nach § 79d Abs. 1 GewO können Sie binnen sechs Wochen nach der Übernahme eine Zusammenstellung der Bescheide verlangen.

Sagen Sie uns, wo Ihr Lokal steht.

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