Werkstatt und Kfz-Betrieb: Lärm, Lösemittel, Absaugung
Kfz-Mechanik, Spenglerei, Lackiererei, Tischlerei, Metallbau: Bei Werkstätten liegt der Bescheid selten am Grundriss und fast immer an den Emissionen.
Symbolfoto: Winston Chen / Unsplash
Die typischen Auslöser laut MA 36
Für Werkstattbetriebe nennt die MA 36 sehr konkrete Gründe: beim Kfz-Mechaniker Betriebslärm, Fahrzeugbewegungen und Abgas-Absauganlagen. Bei Spenglerei und Lackiererei kommen Lüftungsanlagen für Trocken- und Lackieranlagen, Lösemittel-Emissionen und die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten dazu. Bei der Kfz-Verwertung geht es um Gefahren für Boden und Grundwasser durch Arbeiten auf unbefestigten Flächen. Bei der Tischlerei um Maschinenlärm, Staub und Absauganlagen.
Jeder dieser Punkte ist im Projekt zu beschreiben und zu beziffern, mit Zahlen statt mit Adjektiven.
Lärm: was tatsächlich anzugeben ist
Schallemissionen sind entweder als Schallleistungspegel in dB(A) oder als energieäquivalenter Dauerschallpegel in dB(A) mit Entfernungsangabe zu erklären. Dazu kommt die Entfernung zwischen Emissionsstelle und den nächstgelegenen Nachbarn, gemessen zu Fenstern, Terrassen und ähnlichen Öffnungen, samt deren Situierung.
Anzugeben sind außerdem die Schallemissionen aus Manipulationstätigkeiten: Anlieferung, Transport von Waren innerhalb und außerhalb der Anlage. Das wird bei Werkstätten regelmäßig vergessen und führt zur Nachreichung. Sind schallreduzierende Maßnahmen geplant, etwa Schallschutzhauben, Schallschutzwände oder Vorsatzschalen, gehören sie ins Projekt.
Brennbare Flüssigkeiten und Explosionsschutz
Für Chemikalien, Aerosolpackungen und brennbare Flüssigkeiten ist ein Verzeichnis mit Gebindegröße, Menge und Lagerort beizulegen. Bei brennbaren Flüssigkeiten ist zusätzlich die Gefahrenkategorie nach § 3 der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023 anzuführen.
Entstehen bei der Tätigkeit brennbare Gase, Dämpfe oder Nebel auf, oder Staub, etwa in Tischlereien, ist den Einreichunterlagen eine Betrachtung zum Explosionsschutz anzuschließen.
Abwasser und Abscheider
Anfallende Abwässer sind mit ihrer Aufbereitung und Entsorgung anzugeben. Ist ein Mineralölabscheider geplant, ist er zu beschreiben, seine ausreichende Dimensionierung nachzuweisen und ein Kanalplan beizubringen.
Arbeitnehmerschutz gehört ins Projekt
Bei Werkstätten prüft das Arbeitsinspektorat mit. Verlangt werden die Anzahl der Beschäftigten insgesamt und maximal gleichzeitig anwesend, die Beschreibung der Arbeitsvorgänge und Arbeitsmittel, ein rechnerischer Nachweis der Lichteintrittsflächen und der Sichtverbindung ins Freie, sowie die Beschreibung von Sanitäranlagen, Umkleiden und gegebenenfalls Duschen.
Der Nachweis der Lichteintrittsflächen ist in Bestandsobjekten der Punkt, der am häufigsten unterschätzt wird. In einer Halle ohne ausreichende Fensterflächen ist er nicht nachträglich zu reparieren, sondern muss von Anfang an mitgeplant werden.
Quelle für die behördlichen Anforderungen: Magistratsabteilung 36, Informationsblätter „Genehmigungspflicht für Betriebsanlagen“ und „Einreichunterlagen für Betriebsanlagen“, Stand 07/2025. Rechtsgrundlagen: §§ 74, 353, 359b GewO 1994.
So läuft es bei uns ab.
Wir messen auf und zeichnen
Bestandsaufnahme vor Ort, Einreichplan mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten, Lüftungsplan, Betriebsbeschreibung, Maschinen- und Geräteverzeichnis, Abfallwirtschaftskonzept.
Wir führen den Akt
Einreichung beim zuständigen Betriebsanlagenzentrum, Abstimmung mit den Amtssachverständigen der MA 36, Verhandlung, Auflagen, Nachreichungen, bis der Bescheid da ist.
Sie betreiben rechtssicher
Wer ohne Genehmigung errichtet oder betreibt, begeht eine Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs. 1 Z 2 und 3 GewO. Mit Bescheid ist der Betriebsumfang schriftlich abgesichert, und die Genehmigung hängt am Objekt, nicht an Ihrer Person.
Häufige Fragen aus dieser Branche
Reicht mein Werkstattprojekt für das vereinfachte Verfahren?
Das vereinfachte Verfahren nach § 359b GewO kommt unter anderem in Betracht, wenn die Betriebsflächen 800 m² und die elektrische Anschlussleistung der verwendeten Maschinen und Geräte 300 kW nicht übersteigen. Kleinere Werkstätten fallen häufig darunter. Die Beurteilung trifft die Behörde anhand des eingereichten Projekts.
Muss ich meine Maschinen einzeln auflisten?
Ja. Nach § 353 GewO ist ein Verzeichnis der Maschinen und Betriebseinrichtungen mit Rahmenangaben zu Prozess-, Leistungs- und Emissionsdaten sowie zu Stoffeigenschaften und -mengen vorzulegen, jeweils bezogen auf den höchsten beabsichtigten Auslastungsgrad und die höchste Emissionsintensität. Im Plan sind die Maschinen zu nummerieren, damit sie der Liste zuordenbar sind.
Wie oft wird meine Anlage später überprüft?
Für Anlagen, die im vereinfachten Verfahren nach § 359b GewO genehmigt wurden, beträgt die Frist für wiederkehrende Prüfungen nach § 82b GewO sechs Jahre.
Ich habe eine Beanstandung bekommen. Können Sie das noch reparieren?
In den meisten Fällen ja. Eine nachträgliche Genehmigung oder eine Änderungsgenehmigung ist möglich; der Weg ist aufwendiger als die Einreichung vorher, aber er ist da. Wichtig ist, dass die tatsächliche Ausführung erhoben und dem genehmigten Bestand gegenübergestellt wird. Damit fangen wir an.
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