Betriebsanlagengenehmigung in Wien
Vier Betriebsanlagenzentren, 23 Bezirke, eine Gewerbeordnung. Hier steht, wer Ihr Verfahren führt, wer es technisch prüft und was Sie vorlegen müssen.
Symbolfoto: Joshi Milestoner / Unsplash
Wer in Wien was macht.
Die häufigste Verwechslung: Die MA 36 ist nicht die Behörde, bei der Sie einreichen. Sie stellt die Amtssachverständigen. Das Verfahren führt das Betriebsanlagenzentrum Ihres Bezirks.
| Betriebsanlagenzentrum | Zuständig für | Kontakt | Gewerbetechnik MA 36 |
|---|---|---|---|
| MBA 1/8 | 1., 3., 4., 5., 6., 7. und 8. Bezirk | post@mba01.wien.gv.at +43 1 4000-01000 |
GT-Zentrum zentrum@ma36.wien.gv.at +43 1 4000-36168 |
| MBA 10 | 2., 10., 11. und 23. Bezirk | post@mba10.wien.gv.at +43 1 4000-10000 |
GT-Süd sued@ma36.wien.gv.at +43 1 4000-36169 |
| MBA 12 | 12., 13., 14., 15., 16. und 17. Bezirk | post@mba12.wien.gv.at +43 1 4000-12000 |
GT-West west@ma36.wien.gv.at +43 1 4000-36171 |
| MBA 21 | 9., 18., 19., 20., 21. und 22. Bezirk | post@mba21.wien.gv.at +43 1 4000-21000 |
GT-Nord-Ost nordost@ma36.wien.gv.at +43 1 4000-36172 |
Quelle: Magistratsabteilung 36, Informationsblätter „Genehmigungspflicht für Betriebsanlagen“ und „Einreichunterlagen für Betriebsanlagen“, Stand 07/2025.
Was Sie in Wien vorlegen müssen
Gesetzlich normiert sind nach § 353 GewO der Antrag (einfach), Betriebsbeschreibung, Verzeichnis der Maschinen und Betriebseinrichtungen, Pläne und Skizzen sowie das Abfallwirtschaftskonzept (jeweils vierfach) und die technischen Angaben zu den zu erwartenden Emissionen (einfach).
Für die Beurteilung kommen je nach Projekt dazu: allgemeine Anlagenbeschreibung mit Betriebs-, Öffnungs- und Anlieferzeiten, brandschutztechnische Angaben mit Brandabschnitten und Brandwiderstandsklassen, Angaben zu Lüftungs-, Kälte- und Heizungsanlagen, Emissionserklärung für Schall, Staub, Abwasser und Geruch, Angaben zum Arbeitnehmerschutz, Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Lüftungsplan sowie gegebenenfalls eine Betrachtung zum Explosionsschutz.
In den Plänen sind Raumwidmungen, Raumgrößen und -höhen, Bodenbeläge samt Gleitreibungskoeffizient, bemaßte Türen, Fenster und Treppen, Fluchtwege, gekennzeichnete Notausgänge und nummerierte Maschinen darzustellen. An dieser Detailtiefe scheitern selbst gezeichnete Pläne.
Ihr Bezirk.
Was am Standort typischerweise entscheidet, und welches Zentrum den Akt führt.
Wir arbeiten in allen 23 Bezirken. Die Seiten oben sind die Bezirke, aus denen die meisten Anfragen kommen.
Ablauf in Wien
Erstgespräch und Standortprüfung
Sie beschreiben Lokal und Vorhaben. Wir klären, ob überhaupt eine Genehmigungspflicht besteht und welches Verfahren infrage kommt: das ordentliche oder das vereinfachte.
Aufmaß vor Ort
Wir messen den Bestand auf, erfassen Haustechnik, Lüftung, Fluchtwege und Bestandspläne und fotografieren, was in den Plan muss.
Einreichplan und Betriebsbeschreibung
Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Lageplan, Lüftungsplan, Maschinen- und Geräteverzeichnis, Emissionserklärung und Abfallwirtschaftskonzept.
Einreichung
Das vollständige Projekt geht an das zuständige Betriebsanlagenzentrum. Betriebsbeschreibung, Pläne, Verzeichnis und Abfallwirtschaftskonzept jeweils vierfach, der Antrag einfach (§ 353 GewO).
Verhandlung und Auflagen
Die Amtssachverständigen prüfen, im ordentlichen Verfahren wird verhandelt und die Nachbarschaft ist Partei. Wir vertreten das Projekt und reichen nach, was gefordert wird.
Bescheid
Sie bekommen die Genehmigung mit den Auflagen. Erst danach darf errichtet und betrieben werden.
Häufige Fragen zu Wien
Ist die MA 36 die Behörde, bei der ich einreiche?
Nein. Das Verfahren führt das Betriebsanlagenzentrum des jeweiligen Magistratischen Bezirksamts. Die MA 36, zuständig für Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen, wirkt mit den Amtssachverständigen mit, ebenso das Arbeitsinspektorat.
Was ist ein Projektsprechtag?
Ein Termin am zuständigen Betriebsanlagenzentrum, an dem ein Vorhaben vor der Einreichung mit der Behörde abgestimmt wird. Die MA 36 empfiehlt das ausdrücklich, insbesondere in Zweifelsfällen zur Genehmigungspflicht und vor geplanten Änderungen.
Mein Lokal liegt an einer Bezirksgrenze. Welches Zentrum ist zuständig?
Maßgeblich ist der Bezirk, in dem der Betriebsstandort liegt. Die vier Betriebsanlagenzentren teilen sich die 23 Bezirke; welches für Ihre Adresse zuständig ist, sehen Sie in der Tabelle oben.
Gilt für Wien etwas anderes als für den Rest von Österreich?
Die Gewerbeordnung gilt bundesweit gleich. Unterschiedlich ist die Behördenorganisation: In Wien führt das Magistratische Bezirksamt das Verfahren, außerhalb die Bezirkshauptmannschaft und in Statutarstädten der Magistrat.
Sagen Sie uns, wo Ihr Lokal steht.
Was Sie nicht wissen, lassen Sie leer. Das klären wir im Gespräch. Sie bekommen innerhalb eines Werktags Antwort.
Wien ist unser Heimmarkt.
Aufmaß vor Ort, Einreichung beim richtigen Zentrum, Begleitung bis zum Bescheid.